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Berufsausbildung
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Ausbaufacharbeiter/in
Schwerpunkt Trockenbauarbeiten

 Ausbildungsberuf:

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Tätigkeitsprofil:

Ausbaufacharbeiter/innen mit Schwerpunkt Trockenbauarbeiten stellen Bauteile, Leichtbauwände und abgehängte Decken unter Verwendung von Leichtbaustoffen her, montieren fertige Leichtbauwände und -systeme oder Materialien zur Verkleidung von Decken, Wänden und Fassaden. Zu ihren Aufgaben gehört auch das Verlegen von Trockenestrichen sowie das Ausführen von Wärmeschutz-, Schallschutz- und Brandschutzarbeiten.
 

Voraussetzungen:

  • durchschnittliche schulische Leistungen
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • praktische Anstelligkeit
  • handwerkliches Geschick
  • körperliche Belastbarkeit
  • Fähigkeit zur Teamarbeit
     
  • Ausbildungsinhalte:

    Schwerpunkte der berufspraktischen Ausbildung:

  • Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
  • Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen
  • Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen
  • Durchführen von Messungen
  • Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz
  • Herstellen von Bauteilen im Trockenbau
  • Einbauen und Montieren von Bau- und Fertigteilen
  • Gestaltung von Decken-, Wand- und Fassadenverkleidungen
     
  • Ausbildungsdauer:

    2 Jahre
     

    Einsatzgebiete:

    Beschäftigungsmöglichkeiten bieten zum Beispiel Trockenbau- und Stuckateurbetriebe, Spezialbetriebe für Akustikbau und Objektausbau sowie Altbausanierungsunternehmen. Dort arbeiten Ausbaufacharbeiter/innen mit Schwerpunkt Trockenbauarbeiten auf wechselnden Montagebaustellen, bei Fassadenarbeiten auch im Freien.
     

    Qualifizierungsmöglichkeiten:

    Nach Abschluss der zweijährigen Ausbildung als Ausbaufacharbeiter/in im Schwerpunkt Trockenbauarbeiten kann in einem dritten Ausbildungsjahr die Berufsausbildung zum/zur Trockenbaumonteur/in* darauf aufgebaut werden.

     

    *Diese Möglichkeit besteht zur Zeit nur in Unternehmen der Bauindustrie. Im Handwerk muß bei der regional zuständigen Handwerkskammer geprüft werden ob dieser Berufsabschluß erlangt werden kann.